a) Ziele des KSK
b) Geschichte des KSK
c) Satzung des KSK
d) Förderung des KSK durch den UV
a) ZIELE DES KSK
Der Kunsthistorische Studierenden Kongreß ist eine studentische Organisationsform, die vom Ulmer Verein unterstützt wird. Der KSK dient dem intensiven Austausch der Kunstgeschichte-Studierenden untereinander. Daher ist es das satzungsmäßige Ziel (s.u.) des KSK, semesterweise ein Treffen zu veranstalten. Dabei wechseln die Institute als Gastgeber ab.
Die Themen des KSK werden von den organisierenden Studenten selbst bestimmt. Häufig handelt es sich dabei um gegenwarts- und v.a. bildungspolitische Inhalte, die auf dem KSK zu diskutieren sind. Jüngst hat sich die Form des wissenschaftlichen Kongresses durchgesetzt. Dabei organisieren Studierende der Kunstgeschichte eine Tagung zu einem fachspezifischen, wissenschaftlichen Thema. Mit Call for Papers werden Kommilitonen national und international aufgefordert, sich mit Vorschlägen für Vorträge zu bewerben. Daraus ergibt sich schließlich ein Tagungsprogramm, das mit Postern und Flyern beworben wird. Daß sich Studierende mit zum Teil neuen Forschungsansätzen beschäftigen, diese auf die verschiedensten Epochen anwenden, und ihre neuen Erkenntnisse auf einer studentischen Tagung vorstellen, ist nicht nur für die Forschung interessant: Es ist darüber hinaus für den wissenschaftlichen Nachwuchs eine wichtige und frühe Selbstbestätigung, die ihn aus einer langatmigen Entmündigung des Unibetriebes herausholt. Dieses Förderungsmodell, das Studierenden die Möglichkeit gibt, ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse öffentlich zu präsentieren, zu diskutieren und ggf. zu publizieren, sucht bislang in den Geisteswissenschaften seinesgleichen. Wissenschaftliche Tagungen finden in der Regel in etablierten Kreisen statt, in denen erfahrungsgemäß Studenten bestenfalls als Zaungäste mitwirken. Daß nun aber im Rahmen des KSK die Wirkung von den Studierenden ausgeht, ist unüblich. Die Förderung besteht vor allem in der Kreation einer „Corporate identity“ des Nachwuchses, der durch den eigenen Beitrag an der Wissenschaft früh die Sinnstiftung seiner Forschung erfährt, aber auch die Verantwortung gegenüber seiner gesellschaftlichen Relevanz rasch verstehen lernt. Kurzum: Die Fähigkeit zur eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit ist das eine; Gruppenidentität, soziale Kompetenz und organisatorische Fähigkeiten sind darüber hinaus wichtige Eigenschaften des Geisteswissenschaftlers, die jedoch nicht geschult und ebenso wenig gefördert werden. Die Bildungspolitik kennt diese Bereiche der „Bildung“ nicht.
Der Ulmer Verein versucht vor diesem Hintergrund die Tradition des KSK zu unterstützen und in der Bildungspolitik einen Impuls zu setzen und vor allem einen konstruktiven Beitrag zu leisten. Bildung ist nicht Wissen allein, sondern v.a. Begreifen. Letzteres, das Begreifen, benötigt Zeit und das Vertrauen des Studierenden in die Relevanz seiner Arbeit. Der Ulmer Verein versucht hierzu Impulse für die Förderung der didaktischen Grundlagen an der Universität zu geben, ohne dabei die Autonomie der studentischen Organisationsform des KSK anzutasten.
b) GESCHICHTE DES KSK
Erste Organisationsformen deutscher
Kunsthistoriker
Im August 1948 kommt es im Schloß
Brühl zur Gründungsversammlung des Verbandes Deutscher Kunsthistoriker (VDK),
der sich fortan als Vertretung aller deutschen Kunsthistoriker versteht.
Anfangs finden relativ unregelmäßig, später im Abstand von zwei Jahren,
Tagungen statt (> Deutscher Kunsthistorikertag). Als publizistisches
Mitteilungsorgan gilt die monatlich erscheinende Kunstchronik, in der
Forschungsthemen in Beiträgen gesammelt, vorläufige bzw. faktische
Tagungsprogramme wiedergegeben und Mitteilungen aus den Kunstwissenschaftlichen
Instituten Deutschlands (z.B. Personalveränderungen, Dissertationen etc.)
bekanntgemacht werden. Der VDK hat eine Satzung, sein Sitz ist das
Zentralinstitut der Kunstgeschichte in München (ZI).
Erste Reformbestrebungen im
Studienfach Kunstgeschichte
Nicht zuletzt seit dem 10.
Kunsthistorikertag im August ‘66 in Münster, der als einer der Ausgangspunkte
für Diskussionen zu Reformbestrebungen im eigenen Fach gelten kann, tritt der
sich verändernde Kunstbegriff mehr in den Vordergrund. 1968 verstärkt sich der
allgemeine Studentenprotest in den bundesdeutschen Hochschulstädten. (>
Hochschulstreiks ‘68, Frankfurter Schule, Hochschulrahmengesetzgebung etc.)
Das Fehlschlagen der
Hochschulreformdebatte
Im Oktober 1968 findet in Ulm der
11. Deutsche Kunsthistorikertag statt. Dabei stellt der sog.
"Mittelbau" (Assistenten, Volontäre, Wissenschaftl. Mitarbeiter bzw.
Hilfskräfte etc.) sowie die Studierendenschaft fest, daß das konkrete Interesse
an der Behandlung von Hochschulreformthemen durch die Professorenschaft des VDK
nicht repräsentiert wird. Anträge und Vorstellungen, den Wissenschaftsbegriff
und die Studienreform auf dem Deutschen Kunsthistorikertag zu behandeln werden
abgelehnt. Die Studenten und der an einer Hochschule nicht fest angestellte
Mittelbau konstatieren ihre Isolierung in den einzelnen Instituten, sowie einen
Mangel an Kommunikation untereinander, so daß sie bei den als notwendig
erachteten Veränderungen im Fach ihre Wünsche und Ideen nicht vertreten
konnten.
Gründung der Kunsthistorischen
Studentenkonferenz (KSK)
Da die als direkte Reaktion auf den
11. Deutschen Kunsthistorikertag in Ulm ‘68 vollzogenene Gründung des Ulmer
Vereins (UV), einem ursprünglich nur als Interessenvertretung des Mittelbaus zu
verstehender Verein, die studentische Mitarbeit nicht vorsieht, gründen die
Studierenden im Januar 1969 in Bonn parallel zur Tagung des Ulmer Vereins die
Kunsthistorische Studentenkonferenz (KSK), als deren Ziele vorrangig der
Informationsaustausch, das Vorantreiben der Studienreform und die Vertretung
der studentischen Interessen nach außen vereinbart wurde.
In der Folgezeit war die KSK
Treffpunkt vornehmlich theoretischer Diskussionen um Fachinhalte und –formen,
bei der eine Revision der Inhalte und Methoden der Kunstgeschichte im Besonderen
gefordert wurde. Um durch eine kontinuierliche Zusammenarbeit auch die
Erarbeitung kunstwissenschaftlichen Alternativen zu ermöglichen, wurden ab 1971
sogenannte "Aktivgruppen" gegründet, die ihre wissenschaftliche
Arbeit als einen Teil der Bemühungen um die Demokratisierung aller
gesellschaftlichen Bereiche mit der Perspektive einer sozialistischen
Umwandlung verstanden.
Ab 1971 gab es gemeinsame Treffen
von KSK und UV; auch konnten die Studierenden jetzt Mitglied im UV werden. Die
Gemeinsamkeiten zwischen UV und KSK bestanden hauptsächlich in der Erarbeitung
einer Alternative zu den Strukturen und Ausprägungen an den von konservativen
Professoren autokratisch beherrschten Instituten sowie des VDK mit dessen
Kunsthistorikertag.
Ab 1972 kam es innerhalb der KSK zu
heftigen Selbstverständnisdiskussionen und Kritik an der Organisationsform der
KSK. Als Folge wurde auf der KSK 1972 in Frankfurt/M. der Eintritt in die
Vereinigten Deutschen Studentenschaften (VDS) beschlossen, von denen man sich
neben der Finanzierung größere Wirkungsmöglichkeiten, neue Impulse und eine
festere Organisationsstruktur erhoffte. Vieles von dem Erhofften blieb jedoch
schon bald auf der Strecke, statt KSK nannte man sich nun "Sektion
Kunstwissenschaft der VDS-Fachkonferenz Kunst und Medien". Die inhaltliche
Arbeit litt stark unter der theoretischen Überfrachtung der Tagungen, die
widerum ihrerseits die zumeist unvorbereitet angereisten Studierenden
überforderte und zum Teil zu chaotischen Tagungsverläufen führte. Der organisatorische
Zusammenhang zwischen den einzelnen Tagungen als auch innerhalb der KSK selbst
fehlte in zunehmenden Maße.
Als dann zudem der Kontakt zur
VDS-Geschäftsstelle in Bonn und damit auch die Finanzierung der Tagung abbrach,
trat die KSK nur noch auf privaten Einsatz einiger weniger Engagierter hin auf
– mit bescheidenem Erfolg hinsichtlcih der Teilnehmerzahlen sowie ihrer
Ergebnisse.
Etwa seit der Tagung in Kiel 1983
war jedoch eine sichtliche Belebung hinsichtlich neuer Gedanken, Organisation
und inhaltlicher Mitarbeit zu bemerken. Einerseits lag dies an der
konzentrierten Initiative einiger Studierender, die die KSK vorerst mehr
reanimieren als reformieren wollten. Andererseits nahm das Interesse der
Studierenden aus verschiedenen Universitätsstädten an den KSK-Tagungen zu.
1984 beschloss das Sprechergremium
in Hamburg, der Zusammenkunft der kunsthistorischen Studierenden wieder den
Namen KSK zu geben – was der Bezeichnung des allerersten Zusammenschlusses der
Studierenden im Januar 1969 in Bonn entsprach. Seit 1984 wurde auch der Kontakt
mit dem VDS wiederhergesstellt, der aber durch die Auflösung der VDS Anfang der
90er Jahre hinfällig wurde (und somit leider auch die finanzielle Zuwendung von
mindestens DM 1000,- pro Jahr!).
In der Folgezeit verliefen die
KSK-Tagungen relativ regelmäßig und unspektakulär. Einen Ausgangspunkt für
erneute Bemühungen, das Engagement der Kunstgeschichtstudierenden zu steigern,
setzte die KSK im November 1994 in Bochum. Es zeigte sich ein starkes
Interesse, erneut die Frage nach dem Selbstverständnis der KSK zu stellen.
Diese Fragestellung sollte explizit in Marburg (am darauffolgenden
Austragungsort) zu einer Sektion erhoben werden. Auch wurde aufgrund der
geringen Teilnehmerzahl beschlossen, die Werbetrommel etwas lauter anklingen zu
lassen, insbesondere in den "neuen" Bundesländern, aus deren
Universitäten gar keine Teilnehmer in Bochum anwesend waren.
Die Marburger Konferenz im Mai
1995, die mittlerweile 54. Tagung, war gut besucht, auch waren aus den meisten
"östlichen" Bundesländern Vertreter anwesend. Das Thema
"Politische Repräsentation" bot sich in besonderem Maße dazu an
Überlegungen zur derzeitigen Repräsentanz studentischer Interessen anzustellen;
denn nicht zuletzt verstand sich die KSK immer auch als Interessenvertretung
aller deutschsprachigen Studierenden des Fachbereichs Kunstwissenschaft.
Es wurde ein zentraler KSK-Ordner
neu angelegt, die Möglichkeiten des Internet in Betracht gezogen und die
Satzung novelliert. Die Kunsthistorische Studentenkonferenz (die KSK) wurde
formal in den Kunsthistorischen Studierenden Kongress (der KSK) umbenannt, da
es sich bei der Tagung weniger um eine beratschlagende Versammlung (Konferenz)
einer ständig bestehenden Institution handele, sondern um ein mehrtägiges
(zwischen 3-5 Tagen) fachgerichtetes politisches Beschlussgremium (Kongress),
das außerhalb des Tagungsrahmens nicht beschlussfähig ist. Wo und wann und
unter welchem Themenschwerpunkt die jeweils folgende Kongresstagung
stattfindet, wird laut Satzung des KSK jeweils auf dem Schlussplenum der
aktuellen Tagung mehrheitlich beschlossen.
Zu jeder Tagung wird eine Dokumentation in Form einer
Materialsammlung und eines Readers erstellt. Diese wird dem zentralen
KSK-Archiv zugeführt, im Internet publiziert und an die Kongressteilnehmer
sowie die Fachschaften im deutschsprachigen Gebiet ausgegeben.
c) SATZUNG DES KUNSTHISTORISCHEN STUDIERENDENKONGRESS
(KSK)
gemäß Änderungen auf der Vollversammlung des 77. KSK
am 29.11.2009 in Hamburg:
§ 1 ALLGEMEINES
1.1 Der KSK ist der Kunsthistorische
Studierendenkongress.
1.2 Der KSK ist die Vollversammlung aller deutschsprachigen
Studierenden der Kunstgeschichte und
Kunstwissenschaften.
1.3 Der KSK ist öffentlich.
§ 2 AUFGABEN
2.1 Der KSK vertritt die Interessen aller
deutschsprachigen Studierenden der Kunstgeschichte und
Kunstwissenschaften.
2.2 Austausch zwischen den Studierenden der
Kunstgeschichte und der Kunstwissenschaften der einzelnen Institute über die
jeweilige Studiensituation.
2.3 Vernetzung und institutsübergreifende
Repräsentation studentischer Belange gegenüber
Institutionen, Verbänden, Parteien und Medien.
2.4 Entwicklung inhaltlicher und methodischer
Alternativen innerhalb der Kunstgeschichte und den
Kunstwissenschaften.
§ 3 ORGANISATION
3.1 Der KSK tagt mindestens einmal pro Semester.
3.2 Der KSK ist öffentlich anzukündigen.
3.3 Ort und Zeitpunkt des
übernächsten KSK werden während des aktuellen KSK ausgewählt und beschlossen.
Über mögliche Themen soll diskutiert werden.
§ 4 DURCHFÜHRUNG
4.1 Die Aufgaben des KSK werden in Veranstaltungen
unterschiedlicher Sektionen, Abendplena und
dem Abschlussplenum wahrgenommen.
4.2 In den Veranstaltungen werden die von den
ReferentInnen vorbereiteten Beiträge zum Thema
des aktuellen KSK diskutiert.
4.3 JedeR ReferentIn oder WorkshopleiterIn wird
gebeten abschließend ein kurzes
schriftliches Exposé über ihr/sein Referat bzw. die
Diskussionsergebnisse einzureichen, welches dann
vom KSK-Organisationskomitee zu archivieren ist.
4.4 Das Abschlussplenum ist die Vollversammlung der
TeilnehmerInnen des KSK. Dort werden
Probleme, Projekte und Aufgabenbestimmung des KSK diskutiert,
Maßnahmen zur Durchsetzung
studentischer Interessen beschlossen und an die
jeweiligen Organe richtungsweisend übertragen.
§ 5 ORGANE
5.1 ORGANISATIONSKOMITEE
5.1.1 Das Organisationskomitee übernimmt die
Verantwortung für Planung und Ausrichtung des KSK.
5.1.2 Vertreter des Organisationskomitees für den
jeweils übernächsten KSK werden vom
Abschlussplenum des aktuellen KSK bestimmt.
5.2 KSK- ARCHIV
5.2.1 Das KSK-Organisationskomitee ist dafür
verantwortlich die eigenen Materialen des jeweiligen
KSK zu archivieren
5.2.2 Das KSK- Archiv sammelt alle Dokumente und
Unterlagen, die den KSK betreffen.
5.2.3 Das KSK- Archiv ist allen Studierenden der
Kunstgeschichte und Kunstwissenschaften des
deutschsprachigen Raumes
zugänglich zu machen.
5.2.4.
Das KSK-Online-Archiv auf der Homepage des Ulmer Vereins hält nach Möglichkeit
alle KSKs mit Angaben zu Ort, Thema, ReferentInnen und Veranstaltungen fest.
5.2.5.
Jede KSK-Homepage muss mindestens 2 Jahre nach Ende des jeweiligen KSKs
bestehen.
5.3 KSK- FONDS
5.3.1 Der Ulmer Verein verwaltet treuhänderisch ein
Konto zur Durchführung des KSK.
5.3.2 Der KSK-Fonds wird durch Finanzüberschüsse des
KSK, Zuwendungen der Fachschaften der
Kunstwissenschaftlichen Institute und durch Spenden
getragen.
5.3.3 Er bezuschusst auf Antrag Initiativen im
Zusammenhang mit dem KSK.
5.4 KSK- SPRECHERINNEN
5.4.1 Die KSK-SprecherInnen
übernehmen die Aufgaben des KSK (siehe § 2.1-2.3) und damit die Verantwortung
für die Handlungsfähigkeit des KSK außerhalb der Tagungszeit. Dementsprechend
sind sie durch die Vollversammlung (Abschlussplenum des jeweils letzten KSK)
weisungsgebunden und der folgenden KSK-Vollversammlung berichtspflichtig und
sollten anwesend sein.
5.4.2 Die KSK-SprecherInnen werden beim
Abschlussplenum gewählt. Sie bleiben für ein halbes Jahr
im Amt, bis zum nächsten KSK. Die Wiederwahl ist
möglich. Eine Abwahl ist mit einfacher Mehrheit
jederzeit möglich.
5.4.3 Die KSK-SprecherInnen stehen mit den anderen
Organen (siehe § 5.1-5.3) in Verbindung und
unterstützen die Koordination untereinander.
5.4.4.
Die KSK-SprecherInnen ergänzen das KSK-Online-Archiv.
§ 6 ABSTIMMUNGEN
6.1 Die Vollversammlung (Abschlussplenum) ist das
(richtungsweisende) Beschlussorgan des KSK.
6.2 Das Abschlussplenum ist generell beschlussfähig.
Bei Satzungsänderungen müssen mindestens
fünf Fachschaften oder VertreterInnen
unterschiedlicher kunsthistorischer Studieneinrichtungen
anwesend sein. (siehe § 6.4.).
6.3 Bei Wahlen und Abstimmungen verfügen alle
anwesenden Studierenden der Kunstgeschichte
und Kunstwissenschaften des deutschsprachigen Raumes
über jeweils eine Stimme.
6.4 Sollte bei einzelnen Abstimmungen ein/e StudentIn
Einspruch gegen diesen Abstimmungsmodus
erheben, verfügt jede der anwesenden Fachschaften bzw.
sonstige Institutsvertretungen über nur
jeweils eine Stimme.
6.5 Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet die
einfache Mehrheit, bei Satzungsänderungen die
Zweidrittelmehrheit.
§ 7 FINANZIERUNG
7.1 Das Organisationskomitee übernimmt die
Finanzierung des jeweiligen KSK.
7.2 Der Finanzüberschuss aus
dem aktuellen KSK fließt in den KSK-Fonds.
d) Förderung des KSK durch den UV
Die Veranstaltungen des KSK können durch den Ulmer Verein auch finanzielle Unterstützung erfahren. Hierfür bittet der Vorstand um einen Antrag auf finanzielle Unterstützung. Darin sollte das Vorhaben kurz skizziert werden (ca. 3.000 Zeichen), ein vorläufiges Tagungsprogramm enthalten sein, und die anfallenden Kosten (z.B. für Flyer und Plakate) durch einen Kostenvoranschlag belegt werden. Der UV-Vorstand entscheidet dann rasch über die finanziellen Fördermöglichkeiten. Derzeitige Kontakperson ist das UV-Vorstandsmitglied PD Dr. Philipp Zitzlsperger (zitzlsperger/at/ulmer-verein.de)











