a) Ziele des KSK
b) Geschichte des KSK
c) Satzung des KSK
d) Förderung des KSK durch den UV


a) ZIELE DES KSK

Der Kunsthistorische Studierenden Kongreß ist eine studentische Organisationsform, die vom Ulmer Verein unterstützt wird. Der KSK dient dem intensiven Austausch der Kunstgeschichte-Studierenden untereinander. Daher ist es das satzungsmäßige Ziel (s.u.) des KSK, semesterweise ein Treffen zu veranstalten. Dabei wechseln die Institute als Gastgeber ab.

Die Themen des KSK werden von den organisierenden Studenten selbst bestimmt. Häufig handelt es sich dabei um gegenwarts- und v.a. bildungspolitische Inhalte, die auf dem KSK zu diskutieren sind. Jüngst hat sich die Form des wissenschaftlichen Kongresses durchgesetzt. Dabei organisieren Studierende der Kunstgeschichte eine Tagung zu einem fachspezifischen, wissenschaftlichen Thema. Mit Call for Papers werden Kommilitonen national und international aufgefordert, sich mit Vorschlägen für Vorträge zu bewerben. Daraus ergibt sich schließlich ein Tagungsprogramm, das mit Postern und Flyern beworben wird. Daß sich Studierende mit zum Teil neuen Forschungsansätzen beschäftigen, diese auf die verschiedensten Epochen anwenden, und ihre neuen Erkenntnisse auf einer studentischen Tagung vorstellen, ist nicht nur für die Forschung interessant: Es ist darüber hinaus für den wissenschaftlichen Nachwuchs eine wichtige und frühe Selbstbestätigung, die ihn aus einer langatmigen Entmündigung des Unibetriebes herausholt. Dieses Förderungsmodell, das Studierenden die Möglichkeit gibt, ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse öffentlich zu präsentieren, zu diskutieren und ggf. zu publizieren, sucht bislang in den Geisteswissenschaften seinesgleichen. Wissenschaftliche Tagungen finden in der Regel in etablierten Kreisen statt, in denen erfahrungsgemäß Studenten bestenfalls als Zaungäste mitwirken. Daß nun aber im Rahmen des KSK die Wirkung von den Studierenden ausgeht, ist unüblich. Die Förderung besteht vor allem in der Kreation einer „Corporate identity“ des Nachwuchses, der durch den eigenen Beitrag an der Wissenschaft früh die Sinnstiftung seiner Forschung erfährt, aber auch die Verantwortung gegenüber seiner gesellschaftlichen Relevanz rasch verstehen lernt. Kurzum: Die Fähigkeit zur eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit ist das eine; Gruppenidentität, soziale Kompetenz und organisatorische Fähigkeiten sind darüber hinaus wichtige Eigenschaften des Geisteswissenschaftlers, die jedoch nicht geschult und ebenso wenig gefördert werden. Die Bildungspolitik kennt diese Bereiche der „Bildung“ nicht.

Der Ulmer Verein versucht vor diesem Hintergrund die Tradition des KSK zu unterstützen und in der Bildungspolitik einen Impuls zu setzen und vor allem einen konstruktiven Beitrag zu leisten. Bildung ist nicht Wissen allein, sondern v.a. Begreifen. Letzteres, das Begreifen, benötigt Zeit und das Vertrauen des Studierenden in die Relevanz seiner Arbeit. Der Ulmer Verein versucht hierzu Impulse für die Förderung der didaktischen Grundlagen an der Universität zu geben, ohne dabei die Autonomie der studentischen Organisationsform des KSK anzutasten.


b) GESCHICHTE DES KSK

Erste Organisationsformen deutscher Kunsthistoriker

Im August 1948 kommt es im Schloß Brühl zur Gründungsversammlung des Verbandes Deutscher Kunsthistoriker (VDK), der sich fortan als Vertretung aller deutschen Kunsthistoriker versteht. Anfangs finden relativ unregelmäßig, später im Abstand von zwei Jahren, Tagungen statt (> Deutscher Kunsthistorikertag). Als publizistisches Mitteilungsorgan gilt die monatlich erscheinende Kunstchronik, in der Forschungsthemen in Beiträgen gesammelt, vorläufige bzw. faktische Tagungsprogramme wiedergegeben und Mitteilungen aus den Kunstwissenschaftlichen Instituten Deutschlands (z.B. Personalveränderungen, Dissertationen etc.) bekanntgemacht werden. Der VDK hat eine Satzung, sein Sitz ist das Zentralinstitut der Kunstgeschichte in München (ZI).

Erste Reformbestrebungen im Studienfach Kunstgeschichte

Nicht zuletzt seit dem 10. Kunsthistorikertag im August ‘66 in Münster, der als einer der Ausgangspunkte für Diskussionen zu Reformbestrebungen im eigenen Fach gelten kann, tritt der sich verändernde Kunstbegriff mehr in den Vordergrund. 1968 verstärkt sich der allgemeine Studentenprotest in den bundesdeutschen Hochschulstädten. (> Hochschulstreiks ‘68, Frankfurter Schule, Hochschulrahmengesetzgebung etc.)

Das Fehlschlagen der Hochschulreformdebatte

Im Oktober 1968 findet in Ulm der 11. Deutsche Kunsthistorikertag statt. Dabei stellt der sog. "Mittelbau" (Assistenten, Volontäre, Wissenschaftl. Mitarbeiter bzw. Hilfskräfte etc.) sowie die Studierendenschaft fest, daß das konkrete Interesse an der Behandlung von Hochschulreformthemen durch die Professorenschaft des VDK nicht repräsentiert wird. Anträge und Vorstellungen, den Wissenschaftsbegriff und die Studienreform auf dem Deutschen Kunsthistorikertag zu behandeln werden abgelehnt. Die Studenten und der an einer Hochschule nicht fest angestellte Mittelbau konstatieren ihre Isolierung in den einzelnen Instituten, sowie einen Mangel an Kommunikation untereinander, so daß sie bei den als notwendig erachteten Veränderungen im Fach ihre Wünsche und Ideen nicht vertreten konnten.

Gründung der Kunsthistorischen Studentenkonferenz (KSK)

Da die als direkte Reaktion auf den 11. Deutschen Kunsthistorikertag in Ulm ‘68 vollzogenene Gründung des Ulmer Vereins (UV), einem ursprünglich nur als Interessenvertretung des Mittelbaus zu verstehender Verein, die studentische Mitarbeit nicht vorsieht, gründen die Studierenden im Januar 1969 in Bonn parallel zur Tagung des Ulmer Vereins die Kunsthistorische Studentenkonferenz (KSK), als deren Ziele vorrangig der Informationsaustausch, das Vorantreiben der Studienreform und die Vertretung der studentischen Interessen nach außen vereinbart wurde.

In der Folgezeit war die KSK Treffpunkt vornehmlich theoretischer Diskussionen um Fachinhalte und –formen, bei der eine Revision der Inhalte und Methoden der Kunstgeschichte im Besonderen gefordert wurde. Um durch eine kontinuierliche Zusammenarbeit auch die Erarbeitung kunstwissenschaftlichen Alternativen zu ermöglichen, wurden ab 1971 sogenannte "Aktivgruppen" gegründet, die ihre wissenschaftliche Arbeit als einen Teil der Bemühungen um die Demokratisierung aller gesellschaftlichen Bereiche mit der Perspektive einer sozialistischen Umwandlung verstanden.

Ab 1971 gab es gemeinsame Treffen von KSK und UV; auch konnten die Studierenden jetzt Mitglied im UV werden. Die Gemeinsamkeiten zwischen UV und KSK bestanden hauptsächlich in der Erarbeitung einer Alternative zu den Strukturen und Ausprägungen an den von konservativen Professoren autokratisch beherrschten Instituten sowie des VDK mit dessen Kunsthistorikertag.

Ab 1972 kam es innerhalb der KSK zu heftigen Selbstverständnisdiskussionen und Kritik an der Organisationsform der KSK. Als Folge wurde auf der KSK 1972 in Frankfurt/M. der Eintritt in die Vereinigten Deutschen Studentenschaften (VDS) beschlossen, von denen man sich neben der Finanzierung größere Wirkungsmöglichkeiten, neue Impulse und eine festere Organisationsstruktur erhoffte. Vieles von dem Erhofften blieb jedoch schon bald auf der Strecke, statt KSK nannte man sich nun "Sektion Kunstwissenschaft der VDS-Fachkonferenz Kunst und Medien". Die inhaltliche Arbeit litt stark unter der theoretischen Überfrachtung der Tagungen, die widerum ihrerseits die zumeist unvorbereitet angereisten Studierenden überforderte und zum Teil zu chaotischen Tagungsverläufen führte. Der organisatorische Zusammenhang zwischen den einzelnen Tagungen als auch innerhalb der KSK selbst fehlte in zunehmenden Maße.

Als dann zudem der Kontakt zur VDS-Geschäftsstelle in Bonn und damit auch die Finanzierung der Tagung abbrach, trat die KSK nur noch auf privaten Einsatz einiger weniger Engagierter hin auf – mit bescheidenem Erfolg hinsichtlcih der Teilnehmerzahlen sowie ihrer Ergebnisse.

Etwa seit der Tagung in Kiel 1983 war jedoch eine sichtliche Belebung hinsichtlich neuer Gedanken, Organisation und inhaltlicher Mitarbeit zu bemerken. Einerseits lag dies an der konzentrierten Initiative einiger Studierender, die die KSK vorerst mehr reanimieren als reformieren wollten. Andererseits nahm das Interesse der Studierenden aus verschiedenen Universitätsstädten an den KSK-Tagungen zu.

1984 beschloss das Sprechergremium in Hamburg, der Zusammenkunft der kunsthistorischen Studierenden wieder den Namen KSK zu geben – was der Bezeichnung des allerersten Zusammenschlusses der Studierenden im Januar 1969 in Bonn entsprach. Seit 1984 wurde auch der Kontakt mit dem VDS wiederhergesstellt, der aber durch die Auflösung der VDS Anfang der 90er Jahre hinfällig wurde (und somit leider auch die finanzielle Zuwendung von mindestens DM 1000,- pro Jahr!).

In der Folgezeit verliefen die KSK-Tagungen relativ regelmäßig und unspektakulär. Einen Ausgangspunkt für erneute Bemühungen, das Engagement der Kunstgeschichtstudierenden zu steigern, setzte die KSK im November 1994 in Bochum. Es zeigte sich ein starkes Interesse, erneut die Frage nach dem Selbstverständnis der KSK zu stellen. Diese Fragestellung sollte explizit in Marburg (am darauffolgenden Austragungsort) zu einer Sektion erhoben werden. Auch wurde aufgrund der geringen Teilnehmerzahl beschlossen, die Werbetrommel etwas lauter anklingen zu lassen, insbesondere in den "neuen" Bundesländern, aus deren Universitäten gar keine Teilnehmer in Bochum anwesend waren.

Die Marburger Konferenz im Mai 1995, die mittlerweile 54. Tagung, war gut besucht, auch waren aus den meisten "östlichen" Bundesländern Vertreter anwesend. Das Thema "Politische Repräsentation" bot sich in besonderem Maße dazu an Überlegungen zur derzeitigen Repräsentanz studentischer Interessen anzustellen; denn nicht zuletzt verstand sich die KSK immer auch als Interessenvertretung aller deutschsprachigen Studierenden des Fachbereichs Kunstwissenschaft.

Es wurde ein zentraler KSK-Ordner neu angelegt, die Möglichkeiten des Internet in Betracht gezogen und die Satzung novelliert. Die Kunsthistorische Studentenkonferenz (die KSK) wurde formal in den Kunsthistorischen Studierenden Kongress (der KSK) umbenannt, da es sich bei der Tagung weniger um eine beratschlagende Versammlung (Konferenz) einer ständig bestehenden Institution handele, sondern um ein mehrtägiges (zwischen 3-5 Tagen) fachgerichtetes politisches Beschlussgremium (Kongress), das außerhalb des Tagungsrahmens nicht beschlussfähig ist. Wo und wann und unter welchem Themenschwerpunkt die jeweils folgende Kongresstagung stattfindet, wird laut Satzung des KSK jeweils auf dem Schlussplenum der aktuellen Tagung mehrheitlich beschlossen.

Zu jeder Tagung wird eine Dokumentation in Form einer Materialsammlung und eines Readers erstellt. Diese wird dem zentralen KSK-Archiv zugeführt, im Internet publiziert und an die Kongressteilnehmer sowie die Fachschaften im deutschsprachigen Gebiet ausgegeben.



c) SATZUNG DES KUNSTHISTORISCHEN STUDIERENDENKONGRESS (KSK)

gemäß Änderungen auf der Vollversammlung des 77. KSK am 29.11.2009 in Hamburg:

 

§ 1 ALLGEMEINES

1.1 Der KSK ist der Kunsthistorische Studierendenkongress.

1.2 Der KSK ist die Vollversammlung aller deutschsprachigen Studierenden der Kunstgeschichte und

Kunstwissenschaften.

1.3 Der KSK ist öffentlich.

 

§ 2 AUFGABEN

2.1 Der KSK vertritt die Interessen aller deutschsprachigen Studierenden der Kunstgeschichte und

Kunstwissenschaften.

2.2 Austausch zwischen den Studierenden der Kunstgeschichte und der Kunstwissenschaften der einzelnen Institute über die jeweilige Studiensituation.

2.3 Vernetzung und institutsübergreifende Repräsentation studentischer Belange gegenüber

Institutionen, Verbänden, Parteien und Medien.

2.4 Entwicklung inhaltlicher und methodischer Alternativen innerhalb der Kunstgeschichte und den

Kunstwissenschaften.

 

§ 3 ORGANISATION

3.1 Der KSK tagt mindestens einmal pro Semester.

3.2 Der KSK ist öffentlich anzukündigen.

3.3 Ort und Zeitpunkt des übernächsten KSK werden während des aktuellen KSK ausgewählt und beschlossen. Über mögliche Themen soll diskutiert werden.

 

§ 4 DURCHFÜHRUNG

4.1 Die Aufgaben des KSK werden in Veranstaltungen unterschiedlicher Sektionen, Abendplena und

dem Abschlussplenum wahrgenommen.

4.2 In den Veranstaltungen werden die von den ReferentInnen vorbereiteten Beiträge zum Thema

des aktuellen KSK diskutiert.

4.3 JedeR ReferentIn oder WorkshopleiterIn wird gebeten abschließend ein kurzes

schriftliches Exposé über ihr/sein Referat bzw. die Diskussionsergebnisse einzureichen, welches dann

vom KSK-Organisationskomitee zu archivieren ist.

4.4 Das Abschlussplenum ist die Vollversammlung der TeilnehmerInnen des KSK. Dort werden

Probleme, Projekte und Aufgabenbestimmung des KSK diskutiert, Maßnahmen zur Durchsetzung

studentischer Interessen beschlossen und an die jeweiligen Organe richtungsweisend übertragen.

 

§ 5 ORGANE

5.1 ORGANISATIONSKOMITEE

5.1.1 Das Organisationskomitee übernimmt die Verantwortung für Planung und Ausrichtung des KSK.

5.1.2 Vertreter des Organisationskomitees für den jeweils übernächsten KSK werden vom

Abschlussplenum des aktuellen KSK bestimmt.

 

5.2 KSK- ARCHIV

5.2.1 Das KSK-Organisationskomitee ist dafür verantwortlich die eigenen Materialen des jeweiligen

KSK zu archivieren

5.2.2 Das KSK- Archiv sammelt alle Dokumente und Unterlagen, die den KSK betreffen.

5.2.3 Das KSK- Archiv ist allen Studierenden der Kunstgeschichte und Kunstwissenschaften des

deutschsprachigen Raumes zugänglich zu machen.

5.2.4. Das KSK-Online-Archiv auf der Homepage des Ulmer Vereins hält nach Möglichkeit alle KSKs mit Angaben zu Ort, Thema, ReferentInnen und Veranstaltungen fest.

5.2.5. Jede KSK-Homepage muss mindestens 2 Jahre nach Ende des jeweiligen KSKs bestehen.

 

5.3 KSK- FONDS

5.3.1 Der Ulmer Verein verwaltet treuhänderisch ein Konto zur Durchführung des KSK.

5.3.2 Der KSK-Fonds wird durch Finanzüberschüsse des KSK, Zuwendungen der Fachschaften der

Kunstwissenschaftlichen Institute und durch Spenden getragen.

5.3.3 Er bezuschusst auf Antrag Initiativen im Zusammenhang mit dem KSK.

 

5.4 KSK- SPRECHERINNEN

5.4.1 Die KSK-SprecherInnen übernehmen die Aufgaben des KSK (siehe § 2.1-2.3) und damit die Verantwortung für die Handlungsfähigkeit des KSK außerhalb der Tagungszeit. Dementsprechend sind sie durch die Vollversammlung (Abschlussplenum des jeweils letzten KSK) weisungsgebunden und der folgenden KSK-Vollversammlung berichtspflichtig und sollten anwesend sein.

5.4.2 Die KSK-SprecherInnen werden beim Abschlussplenum gewählt. Sie bleiben für ein halbes Jahr

im Amt, bis zum nächsten KSK. Die Wiederwahl ist möglich. Eine Abwahl ist mit einfacher Mehrheit

jederzeit möglich.

5.4.3 Die KSK-SprecherInnen stehen mit den anderen Organen (siehe § 5.1-5.3) in Verbindung und

unterstützen die Koordination untereinander.

5.4.4. Die KSK-SprecherInnen ergänzen das KSK-Online-Archiv.

 

§ 6 ABSTIMMUNGEN

6.1 Die Vollversammlung (Abschlussplenum) ist das (richtungsweisende) Beschlussorgan des KSK.

6.2 Das Abschlussplenum ist generell beschlussfähig. Bei Satzungsänderungen müssen mindestens

fünf Fachschaften oder VertreterInnen unterschiedlicher kunsthistorischer Studieneinrichtungen

anwesend sein. (siehe § 6.4.).

6.3 Bei Wahlen und Abstimmungen verfügen alle anwesenden Studierenden der Kunstgeschichte

und Kunstwissenschaften des deutschsprachigen Raumes über jeweils eine Stimme.

6.4 Sollte bei einzelnen Abstimmungen ein/e StudentIn Einspruch gegen diesen Abstimmungsmodus

erheben, verfügt jede der anwesenden Fachschaften bzw. sonstige Institutsvertretungen über nur

jeweils eine Stimme.

6.5 Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit, bei Satzungsänderungen die

Zweidrittelmehrheit.

 

§ 7 FINANZIERUNG

7.1 Das Organisationskomitee übernimmt die Finanzierung des jeweiligen KSK.

7.2 Der Finanzüberschuss aus dem aktuellen KSK fließt in den KSK-Fonds.



d) Förderung des KSK durch den UV

Die Veranstaltungen des KSK können durch den Ulmer Verein auch finanzielle Unterstützung erfahren. Hierfür bittet der Vorstand um einen Antrag auf finanzielle Unterstützung. Darin sollte das Vorhaben kurz skizziert werden (ca. 3.000 Zeichen), ein vorläufiges Tagungsprogramm enthalten sein, und die anfallenden Kosten (z.B. für Flyer und Plakate) durch einen Kostenvoranschlag belegt werden. Der UV-Vorstand entscheidet dann rasch über die finanziellen Fördermöglichkeiten. Derzeitige Kontakperson ist das UV-Vorstandsmitglied PD Dr. Philipp Zitzlsperger (zitzlsperger/at/ulmer-verein.de)