KSK-ARCHIV

Im KSK-Archiv befinden sich - so weit verfügbar - Links und Informationen zu den vergangenen Veranstaltungen.

Außerdem finden Sie unten ein Archiv der älteren KSK-Satzungen, die in den letzten Jahren durch geringfügige Äbderungen aktualisiert wurden.

 

 


Historie der KSKs

Hier befinden sich die Links zu den Seiten der vergangenen KSKs:

78. KSK 05/2010 in Jena

77. KSK 11/2009 in Hamburg

76. KSK 06/2009 in Köln

75. KSK 12/2008 in Wien

74. KSK 05/2008 in Münster/Westf.

73. KSK 12/2007 in Berlin

72. KSK 05/2007 in Halle an der Saale

71. KSK 12/2006 in Tübingen

70. KSK 05/2006 in Marburg

69. KSK 10/2005 in Berlin (Tagungsband 2007 beim Deutschen Kunstverlag erschienen)

68. KSK 06/2005 in Bern (Schweiz)

67. KSK 05/2002 in Trier

Sonder-KSK 11/2001 in Bochum

Konzeptpapier zur Gründung einer Arbeitsgruppe zur B.A./M.A.-diskussion, entworfen auf dem Sonder-KSK in Bochum 11/2001

65. KSK 05/2001 in Bonn

64. KSK 11/2000 in Bochum

63. KSK 06/2000 in München

62. KSK 09/1999 in Berlin (FU)

60. KSK 11/1998 Heidelberg

Sonder-KSK 01/1998 in Berlin (HU)


Tagungen des KSK seit 1969 (Archiv in Arbeit)


Archiv der KSK-Satzung

[Die ist lediglich das Archiv! Die aktuell gültige KSK-Satzung befindet sich unter der Rubrick "KSK"]

Satzung vom 03.12.2006 (Tübingen):

§ 1 ALLGEMEINES

1.1 Der KSK ist der Kunsthistorische Studierendenkongress.
1.2 Der KSK ist die Vollversammlung aller deutschsprachigen Studierenden der Kunstgeschichte und Kunstwissenschaften.
1.3 Der KSK ist öffentlich.

§ 2 AUFGABEN

2.1 Der KSK vertritt die Interessen aller deutschsprachigen Studierenden der Kunstgeschichte und Kunstwissenschaften.
2.2 Austausch zwischen den Studierenden der Kunstgeschichte und der Kunstwissenschaften der einzelnen Institute über die jeweilige Studiensituation.
2.3 Vernetzung und institutsübergreifende Repräsentation studentischer Belange gegenüber Institutionen, Verbänden, Parteien und Medien.
2.4 Entwicklung inhaltlicher und methodischer Alternativen innerhalb der Kunstgeschichte und den Kunstwissenschaften.

§ 3 ORGANISATION

3.1 Der KSK tagt mindestens einmal pro Semester.
3.2 Der KSK ist öffentlich anzukündigen.
3.3 Thema, Ort und Zeitpunkt des folgenden KSK werden während des aktuellen KSK ausgewählt und beschlossen.

§ 4 DURCHFÜHRUNG

4.1 Die Aufgaben des KSK werden in Veranstaltungen unterschiedlicher Sektionen, Abendplena und dem Abschlussplenum wahrgenommen.
4.2 In den Veranstaltungen werden die von den ReferentInnen vorbereiteten Beiträge zum Thema des aktuellen KSK diskutiert.
4.3 Das Abschlussplenum ist die Vollversammlung der TeilnehmerInnen des KSK. Dort werden Probleme, Projekte und Aufgabenbestimmung des KSK diskutiert, Maßnahmen zur Durchsetzung studentischer Interessen beschlossen und an die jeweiligen Organe richtungsweisend übertragen.

§ 5 ORGANE

5.1 ORGANISATIONSKOMITEE

5.1.1 Das Organisationskomitee übernimmt die Verantwortung für Planung und Ausrichtung des KSK.
5.1.2 Das Organisationskomitee für die jeweils folgende KSK wird vom Abschlussplenum des aktuellen KSK bestimmt.
5.1.3 Das Organisationskomitee dokumentiert nachträglich den KSK in einer Materialsammlung, die vor dem nächsten KSK den Instituten zugänglich gemacht wird.

5.2 KSK- ARCHIV

5.2.1 Der/Die KSK- ArchivarIn bzw. eine KSK- Archiv- Gruppe wird auf der Vollversammlung gewählt. Er/Sie bleibt für ein Jahr im Amt, mindestens jedoch bis zum nächsten KSK. Die Wiederwahl ist möglich.
5.2.2 Das KSK- Archiv sammelt alle Dokumente und Unterlagen, die den KSK betreffen.
5.2.3 Das KSK- Archiv ist allen Studierenden der Kunstgeschichte und Kunstwissenschaften des deutschsprachigen Raumes zugänglich zu machen.

5.3 KSK- FONDS

5.3.1 Der/Die Verwalterin wird auf der Vollversammlung gewählt. Er/Sie bleibt für ein Jahr im Amt, mindestens jedoch bis zum nächsten KSK. Die Wiederwahl ist möglich.
5.3.2 Der KSK- Fond wird durch Finanzüberschüsse der KSK, Zuwendungen der Fachschaften der Kunstwissenschaftlichen Institute und durch Spenden getragen.
5.3.3 Er bezuschusst auf Antrag Initiativen im Zusammenhang mit den KSK.

5.4 KSK- SPRECHERINNEN

5.4.1 Die KSK- SprecherInnen übernehmen die Aufgaben des KSK (siehe § 2.1-2.3) und damit die Verantwortung für die Handlungsfähigkeit des KSK außerhalb der Tagungszeit. Dementsprechend sind sie durch die Vollversammlung (Abschlussplenum des jeweils letzten KSK) weisungsgebunden und der folgenden KSK- Vollversammlung berichtspflichtig.
5.4.2 Die KSK- SprecherInnen werden auf der Vollversammlung gewählt. Sie bleiben für ein Jahr im Amt, mindestens jedoch bis zum nächsten KSK. Die Wiederwahl ist möglich. Eine Abwahl ist mit einfacher Mehrheit jederzeit möglich.
5.4.3 Die KSK- SprecherInnen stehen mit den anderen Organen (siehe § 5.1-5.3) in Verbindung und unterstützen die Koordination untereinander.

§ 6 ABSTIMMUNGEN

6.1 Die Vollversammlung (Abschlussplenum) ist das (richtungsweisende) Beschlussorgan des KSK.
6.2 Die Vollversammlung ist generell beschlussfähig. Bei Satzungsänderungen müssen mindestens fünf Fachschaften anwesend sein.
6.3 Bei Wahlen und Abstimmungen verfügen alle anwesenden Studierenden der Kunstgeschichte und Kunstwissenschaften des deutschsprachigen Raumes über jeweils eine Stimme.
6.4 Sollte bei einzelnen Abstimmungen ein/e StudentIn Einspruch gegen diesen Abstimmungsmodus erheben, verfügt jede der anwesenden Fachschaften bzw. sonstige Institutsvertretungen über nur jeweils eine Stimme.
6.5 Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit, bei Satzungsänderungen die Zweidrittelmehrheit.

§ 7 FINANZIERUNG

7.1 Das Organisationskomitee übernimmt die Finanzierung des jeweiligen KSK.
7.2 Der Finanz- Überschuss aus der aktuellen KSK fließt in den KSK- Fonds.



Satzung vom 04.11.2000

§ 1 ALLGEMEINES

1.1 Der KSK ist der Kunsthistorische Studierenden Kongress.
1.2 Der KSK ist die Vollversammlung aller deutschsprachigen Studierenden der Kunstgeschichte und Kunstwissenschaften.
1.3 Der KSK ist öffentlich.

§ 2 AUFGABEN

2.1 Der KSK vertritt die Interessen aller deutschsprachigen Studierenden der Kunstgeschichte und Kunstwissenschaften.
2.2 Austausch zwischen den Fachschaften der einzelnen Institute über die jeweilige Studiensituation.
2.3 Vernetzung und institutsübergreifende Repräsentation studentischer Belange gegenüber Institutionen, Verbänden, Parteien und Medien.
2.4 Entwicklung inhaltlicher und methodischer Alternativen innerhalb der Kunstgeschichte und den Kunstwissenschaften.

§ 3 ORGANISATION

3.1 Der KSK tagt mindestens ein Mal pro Semester.
3.2 Der KSK ist öffentlich anzukündigen.
3.3 Thema, Ort und Zeitpunkt des folgenden KSK werden während des aktuellen KSK ausgewählt und beschlossen.

§ 4 DURCHFÜHRUNG

4.1 Die Aufgaben des KSK werden inVeranstaltungen unterschiedlicher Sektionen, Abendplena und dem Abschlußplenum wahrgenommen.
4.2 In den Veranstaltungen werden die von den ReferentInnen vorbereiteten Beiträge zum Thema des aktuellen KSK diskutiert.
4.3 Das Abendplenum ist die Vollversammlung der TeilnehmerInnen des KSK. Dort werden Probleme, Projekte und Aufgabenbestimmung des KSK diskutiert, Maßnahmen zur Durchsetzung studentischer Interessen beschlossen und an die jeweiligen Organe richtungsweisend übertragen.

§ 5 ORGANE

5.1 ORGANISATIONSKOMITEE

5.1.1 Das Organisationskomitee übernimmt die Verantwortung für Planung und Ausrichtung des KSK.
5.1.2 Das Organisationskomitee für die jeweils folgende KSK wird vom Abschlußplenum des aktuellen KSK bestimmt.
5.1.3 Das Organisationskomitee dokumentiert nachträglich den KSK in einer Materialsammlung, die vor dem nächsten KSK den Instituten zugänglich gemacht wird.

5.2 KSK- ARCHIV

5.2.1 Der/Die KSK- ArchivarIn bzw. eine KSK- Archiv- Gruppe wird auf der Vollversammlung gewählt. Er/Sie bleibt für ein Jahr im Amt, mindestens jedoch bis zum nächsten KSK. Die Wiederwahl ist möglich.
5.2.2 Das KSK- Archiv sammelt alle Dokumente und Unterlagen, die den KSK betreffen.
5.2.3 Das KSK- Archiv ist allen Studierenden der Kunstgeschichte und Kunstwissenschaften des deutschsprachigen Raumes zugänglich zu machen.

5.3 KSK- FONDS

5.3.1 Der/Die Verwalterin wird auf der Vollversammlung gewählt. Er/Sie bleibt für ein Jahr im Amt, mindestens jedoch bis zum nächsten KSK. Die Wiederwahl ist möglich.
5.3.2 Der KSK- Fond wird durch Finanzüberschüsse der KSK, Zuwendungen der Fachschaften der Kunstwissenschaftlichen Institute und durch Spenden getragen.
5.3.3 Er bezuschußt auf Antrag Initiativen im Zusammenhang mit den KSK.

5.4 KSK- SPRECHERINNEN

5.4.1 Die KSK- SprecherInnen übernehmen die Aufgaben des KSK (siehe § 2.1-2.3) und damit die Verantwortung für die Handlungsfähigkeit des KSK außerhalb der Tagungszeit. Dementsprechend sind sie durch die Vollversammlung (Abschlußplenum des jeweils letzten KSK) weisungsgebunden und der folgenden KSK- Vollversammlung berichtspflichtig.
5.4.2 Die KSK- SprecherInnen werden auf der Vollversammlung gewählt. Sie bleiben für ein Jahr im Amt, mindestens jedoch bis zum nächsten KSK. Die Wiederwahl ist möglich. Eine Abwahl ist mit einfacher Mehrheit jederzeit möglich.
5.4.3 Die KSK- SprecherInnen stehen mit den anderen Organen (siehe § 5.1-5.3) in Verbindung und unterstützen die Koordination untereinander.

§ 6 ABSTIMMUNGEN

6.1 Die Vollversammlung (Abendplenum) ist das (richtungsweisende) Beschlußorgan des KSK.
6.2 Die Vollversammlung ist generell beschlußfähig. Bei Satzungsänderungen müssen mindestens fünf Fachschaften anwesend sein.
6.3 Bei Wahlen und Abstimmungen verfügen alle anwesenden Studierenden der Kunstgeschichte und Kunstwissenschaften des deutschsprachigen Raumes über jeweils eine Stimme.
6.4 Sollte bei einzelnen Abstimmungen ein/e StudentIn Einspruch gegen diesen Abstimmungsmodus erheben, verfügt jede der anwesenden Fachschaften bzw. sonstige Institutsvertretungen über nur jeweils eine Stimme.
6.5 Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit, bei Satzungsänderungen die Zweidrittelmehrheit.

§ 7 FINANZIERUNG

7.1 Das Organisationskomitee übernimmt die Finanzierung des jeweiligen KSK.
7.2 Der Finanz- Überschuss aus der aktuellen KSK fließt in den KSK- Fonds.