KSK-ARCHIV
Im KSK-Archiv befinden sich - so weit verfügbar - Links und Informationen zu den vergangenen Veranstaltungen.
Außerdem finden Sie unten ein Archiv der älteren KSK-Satzungen, die in den letzten Jahren durch geringfügige Äbderungen aktualisiert wurden.
Historie der KSKs
Hier befinden sich die Links zu den Seiten der vergangenen KSKs:
78. KSK 05/2010 in Jena
77. KSK 11/2009 in Hamburg
76. KSK 06/2009 in Köln
75. KSK 12/2008 in Wien
74. KSK 05/2008 in Münster/Westf.
73. KSK 12/2007 in Berlin
72. KSK 05/2007 in Halle an der Saale
71. KSK 12/2006 in Tübingen
70. KSK 05/2006 in Marburg
69. KSK 10/2005 in Berlin (Tagungsband 2007 beim Deutschen Kunstverlag erschienen)
68. KSK 06/2005 in Bern (Schweiz)
67. KSK 05/2002 in Trier
Sonder-KSK 11/2001 in Bochum
Konzeptpapier zur Gründung einer Arbeitsgruppe zur B.A./M.A.-diskussion, entworfen auf dem Sonder-KSK in Bochum 11/2001
65. KSK 05/2001 in Bonn
64. KSK 11/2000 in Bochum
63. KSK 06/2000 in München
62. KSK 09/1999 in Berlin (FU)
Sonder-KSK 01/1998 in Berlin (HU)
Tagungen des KSK seit
1969 (Archiv in Arbeit)
Archiv der KSK-Satzung
[Die ist lediglich das Archiv! Die aktuell gültige KSK-Satzung befindet sich unter der Rubrick "KSK"]
Satzung vom 03.12.2006 (Tübingen):
§ 1 ALLGEMEINES
1.1 Der KSK ist der
Kunsthistorische Studierendenkongress.
1.2 Der KSK ist die
Vollversammlung aller deutschsprachigen Studierenden der Kunstgeschichte und
Kunstwissenschaften.
1.3 Der KSK ist
öffentlich.
§ 2 AUFGABEN
2.1 Der KSK vertritt
die Interessen aller deutschsprachigen Studierenden der Kunstgeschichte und
Kunstwissenschaften.
2.2 Austausch zwischen
den Studierenden der Kunstgeschichte und der Kunstwissenschaften der einzelnen
Institute über die jeweilige Studiensituation.
2.3 Vernetzung und
institutsübergreifende Repräsentation studentischer Belange gegenüber
Institutionen, Verbänden, Parteien und Medien.
2.4 Entwicklung
inhaltlicher und methodischer Alternativen innerhalb der Kunstgeschichte und
den Kunstwissenschaften.
§ 3
ORGANISATION
3.1 Der KSK tagt
mindestens einmal pro Semester.
3.2 Der KSK ist
öffentlich anzukündigen.
3.3 Thema, Ort und Zeitpunkt
des folgenden KSK werden während des aktuellen KSK ausgewählt und beschlossen.
§ 4 DURCHFÜHRUNG
4.1 Die Aufgaben des
KSK werden in Veranstaltungen unterschiedlicher Sektionen, Abendplena und dem Abschlussplenum
wahrgenommen.
4.2 In den Veranstaltungen
werden die von den ReferentInnen vorbereiteten Beiträge zum Thema des aktuellen
KSK diskutiert.
4.3 Das Abschlussplenum
ist die Vollversammlung der TeilnehmerInnen des KSK. Dort werden Probleme,
Projekte und Aufgabenbestimmung des KSK diskutiert, Maßnahmen zur Durchsetzung
studentischer Interessen beschlossen und an die jeweiligen Organe
richtungsweisend übertragen.
§ 5 ORGANE
5.1 ORGANISATIONSKOMITEE
5.1.1 Das
Organisationskomitee übernimmt die Verantwortung für Planung und Ausrichtung
des KSK.
5.1.2 Das
Organisationskomitee für die jeweils folgende KSK wird vom Abschlussplenum des aktuellen
KSK bestimmt.
5.1.3 Das
Organisationskomitee dokumentiert nachträglich den KSK in einer
Materialsammlung, die vor dem nächsten KSK den Instituten zugänglich gemacht
wird.
5.2 KSK- ARCHIV
5.2.1 Der/Die KSK-
ArchivarIn bzw. eine KSK- Archiv- Gruppe wird auf der Vollversammlung gewählt.
Er/Sie bleibt für ein Jahr im Amt, mindestens jedoch bis zum nächsten KSK. Die
Wiederwahl ist möglich.
5.2.2 Das KSK- Archiv
sammelt alle Dokumente und Unterlagen, die den KSK betreffen.
5.2.3 Das KSK- Archiv
ist allen Studierenden der Kunstgeschichte und Kunstwissenschaften des
deutschsprachigen Raumes zugänglich zu machen.
5.3 KSK- FONDS
5.3.1 Der/Die Verwalterin
wird auf der Vollversammlung gewählt. Er/Sie bleibt für ein Jahr im Amt,
mindestens jedoch bis zum nächsten KSK. Die Wiederwahl ist möglich.
5.3.2 Der KSK- Fond wird
durch Finanzüberschüsse der KSK, Zuwendungen der Fachschaften der Kunstwissenschaftlichen
Institute und durch Spenden getragen.
5.3.3 Er bezuschusst auf
Antrag Initiativen im Zusammenhang mit den KSK.
5.4 KSK- SPRECHERINNEN
5.4.1 Die KSK-
SprecherInnen übernehmen die Aufgaben des KSK (siehe § 2.1-2.3) und damit die
Verantwortung für die Handlungsfähigkeit des KSK außerhalb der Tagungszeit.
Dementsprechend sind sie durch die Vollversammlung (Abschlussplenum des jeweils
letzten KSK) weisungsgebunden und der folgenden KSK- Vollversammlung
berichtspflichtig.
5.4.2 Die KSK- SprecherInnen
werden auf der Vollversammlung gewählt. Sie bleiben für ein Jahr im Amt,
mindestens jedoch bis zum nächsten KSK. Die Wiederwahl ist möglich. Eine Abwahl
ist mit einfacher Mehrheit jederzeit möglich.
5.4.3 Die KSK-
SprecherInnen stehen mit den anderen Organen (siehe § 5.1-5.3) in Verbindung
und unterstützen die Koordination untereinander.
§ 6 ABSTIMMUNGEN
6.1 Die
Vollversammlung (Abschlussplenum) ist das (richtungsweisende) Beschlussorgan
des KSK.
6.2 Die Vollversammlung
ist generell beschlussfähig. Bei Satzungsänderungen müssen mindestens fünf
Fachschaften anwesend sein.
6.3 Bei Wahlen und
Abstimmungen verfügen alle anwesenden Studierenden der Kunstgeschichte und
Kunstwissenschaften des deutschsprachigen Raumes über jeweils eine Stimme.
6.4 Sollte bei einzelnen
Abstimmungen ein/e StudentIn Einspruch gegen diesen Abstimmungsmodus erheben,
verfügt jede der anwesenden Fachschaften bzw. sonstige Institutsvertretungen
über nur jeweils eine Stimme.
6.5 Bei Wahlen und
Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit, bei Satzungsänderungen die
Zweidrittelmehrheit.
§ 7 FINANZIERUNG
7.1 Das
Organisationskomitee übernimmt die Finanzierung des jeweiligen KSK.
7.2 Der Finanz-
Überschuss aus der aktuellen KSK fließt in den KSK- Fonds.
Satzung vom 04.11.2000
§ 1 ALLGEMEINES
1.1 Der KSK ist der
Kunsthistorische Studierenden Kongress.
1.2 Der KSK ist die
Vollversammlung aller deutschsprachigen Studierenden der Kunstgeschichte und
Kunstwissenschaften.
1.3 Der KSK ist
öffentlich.
§ 2 AUFGABEN
2.1 Der KSK vertritt
die Interessen aller deutschsprachigen Studierenden der Kunstgeschichte und
Kunstwissenschaften.
2.2 Austausch zwischen
den Fachschaften der einzelnen Institute über die jeweilige Studiensituation.
2.3 Vernetzung und
institutsübergreifende Repräsentation studentischer Belange gegenüber
Institutionen, Verbänden, Parteien und Medien.
2.4 Entwicklung
inhaltlicher und methodischer Alternativen innerhalb der Kunstgeschichte und
den Kunstwissenschaften.
§ 3 ORGANISATION
3.1 Der KSK tagt
mindestens ein Mal pro Semester.
3.2 Der KSK ist
öffentlich anzukündigen.
3.3 Thema, Ort und
Zeitpunkt des folgenden KSK werden während des aktuellen KSK ausgewählt und
beschlossen.
§ 4 DURCHFÜHRUNG
4.1 Die Aufgaben des
KSK werden inVeranstaltungen unterschiedlicher Sektionen, Abendplena und dem
Abschlußplenum wahrgenommen.
4.2 In den
Veranstaltungen werden die von den ReferentInnen vorbereiteten Beiträge zum
Thema des aktuellen KSK diskutiert.
4.3 Das Abendplenum ist
die Vollversammlung der TeilnehmerInnen des KSK. Dort werden Probleme, Projekte
und Aufgabenbestimmung des KSK diskutiert, Maßnahmen zur Durchsetzung
studentischer Interessen beschlossen und an die jeweiligen Organe
richtungsweisend übertragen.
§ 5 ORGANE
5.1 ORGANISATIONSKOMITEE
5.1.1 Das
Organisationskomitee übernimmt die Verantwortung für Planung und Ausrichtung
des KSK.
5.1.2 Das
Organisationskomitee für die jeweils folgende KSK wird vom Abschlußplenum des
aktuellen KSK bestimmt.
5.1.3 Das
Organisationskomitee dokumentiert nachträglich den KSK in einer Materialsammlung,
die vor dem nächsten KSK den Instituten zugänglich gemacht wird.
5.2 KSK- ARCHIV
5.2.1 Der/Die KSK-
ArchivarIn bzw. eine KSK- Archiv- Gruppe wird auf der Vollversammlung gewählt.
Er/Sie bleibt für ein Jahr im Amt, mindestens jedoch bis zum nächsten KSK. Die
Wiederwahl ist möglich.
5.2.2 Das KSK- Archiv
sammelt alle Dokumente und Unterlagen, die den KSK betreffen.
5.2.3 Das KSK- Archiv
ist allen Studierenden der Kunstgeschichte und Kunstwissenschaften des
deutschsprachigen Raumes zugänglich zu machen.
5.3 KSK- FONDS
5.3.1 Der/Die
Verwalterin wird auf der Vollversammlung gewählt. Er/Sie bleibt für ein Jahr im
Amt, mindestens jedoch bis zum nächsten KSK. Die Wiederwahl ist möglich.
5.3.2 Der KSK- Fond wird
durch Finanzüberschüsse der KSK, Zuwendungen der Fachschaften der
Kunstwissenschaftlichen Institute und durch Spenden getragen.
5.3.3 Er bezuschußt auf
Antrag Initiativen im Zusammenhang mit den KSK.
5.4 KSK- SPRECHERINNEN
5.4.1 Die KSK-
SprecherInnen übernehmen die Aufgaben des KSK (siehe § 2.1-2.3) und damit die
Verantwortung für die Handlungsfähigkeit des KSK außerhalb der Tagungszeit.
Dementsprechend sind sie durch die Vollversammlung (Abschlußplenum des jeweils
letzten KSK) weisungsgebunden und der folgenden KSK- Vollversammlung
berichtspflichtig.
5.4.2 Die KSK-
SprecherInnen werden auf der Vollversammlung gewählt. Sie bleiben für ein Jahr
im Amt, mindestens jedoch bis zum nächsten KSK. Die Wiederwahl ist möglich.
Eine Abwahl ist mit einfacher Mehrheit jederzeit möglich.
5.4.3 Die KSK-
SprecherInnen stehen mit den anderen Organen (siehe § 5.1-5.3) in Verbindung
und unterstützen die Koordination untereinander.
§ 6 ABSTIMMUNGEN
6.1 Die
Vollversammlung (Abendplenum) ist das (richtungsweisende) Beschlußorgan des
KSK.
6.2 Die Vollversammlung
ist generell beschlußfähig. Bei Satzungsänderungen müssen mindestens fünf
Fachschaften anwesend sein.
6.3 Bei Wahlen und
Abstimmungen verfügen alle anwesenden Studierenden der Kunstgeschichte und
Kunstwissenschaften des deutschsprachigen Raumes über jeweils eine Stimme.
6.4 Sollte bei einzelnen
Abstimmungen ein/e StudentIn Einspruch gegen diesen Abstimmungsmodus erheben,
verfügt jede der anwesenden Fachschaften bzw. sonstige Institutsvertretungen
über nur jeweils eine Stimme.
6.5 Bei Wahlen und
Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit, bei Satzungsänderungen die
Zweidrittelmehrheit.
§ 7 FINANZIERUNG
7.1 Das
Organisationskomitee übernimmt die Finanzierung des jeweiligen KSK.
7.2 Der Finanz-
Überschuss aus der aktuellen KSK fließt in den KSK- Fonds.











